Insolvenz einer GmbH oder UG

Die Pflicht zur Insolvenzantragstellung für den Geschäftsführer einer GmbH oder UG ergibt sich aus §15 a InsO.
Dabei kommt nach Eröffnung einer GmbH-Insolvenz nämlich oft vor, dass der damit beauftragte Insolvenzverwalter nach einiger Zeit Ansprüche gegen die Geschäftsführer und/oder die Gesellschafter der insolventen GmbH in Form einer Insolvenzanfechtung geltend macht. Erst nach Erhalt einer solchen Zahlungsaufforderung stellen die Betroffenen fest, dass eine GmbH im Falle der Insolvenz nicht immer den erhofften Schutz vor dem Zugriff auf das private Vermögen bietet. Die Überprüfung solcher Anfechtungsansprüche gegen die Geschäftsführer oder die Gesellschafter gehört auch zum Umfang meiner juristischen Tätigkeit. Meine Dienste umfassen daher:

  • Insolvenzantragstellung für eine GmbH oder UG
  • Überprüfung und Abwehr von Anfechtungsansprüchen gegen Geschäftsführer
  • Überprüfung und Abwehr von Anfechtungsansprüchen gegen Gesellschafter

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